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Versicherungen

 

Heutzutage ist es üblich, gegen vielerlei Fälle versichert zu sein. Der Ursprung der Versicherungen geht in das 14. Jahrhundert zurück, wo es in Italien die ersten Seeversicherungen gab. Vereinbart wurde, dass das Seedarlehn mit Zinsen zurückgezahlt werden musste, wenn das Schiff den Hafen wieder erreichte. Somit handelte es sich hier um die ersten „kaufmännischen“ Versicherungen.

In Deutschland wurde der erste Seevertrag 1588 in Hamburg geschlossen; die erste registrierte Lebensversicherung stammt von 1583 aus England. Im Laufe des 16. Jahrhunderts bildeten sich im heutigen Schleswig Holstein erste Brandgilden, die den Beginn der Versicherungen im Gegenseitigkeitsprinzip bildeten. Wie im Mittelalter üblich, wurde auch dieser Bereich von den Gilden und Zünften beherrscht.

Erst Mitte des 17. Jahrhunderts wurden auf Veranlassung des Staates die ersten Versicherungsunternehmen gegründet. Versichert wurden von diesen erst einmal nur Transporte, hauptsächlich über den Seeweg sowie Feuer.

Die ersten bekannten Versicherungsunternehmen waren die Hamburger Feuerkasse von 1676 und die 1718 folgende Berliner Feuersozietät. Von da an entwickelte sich der Markt der Versicherungen und weitete sich immer weiter auf die uns heute bekante Bereiche aus. Seit die Versicherungen eine so wichtige Rolle eingenommen haben, unterliegen sie gleichbedeutend den Banken, der besonderen staatlichen Kontrolle.

Heute – so sagt man - gibt es nichts, was man nicht versichern kann. Um diesen Bedarf zu decken sind Stand 2010 in Deutschland 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zugelassen Aber eine gesetzliche Definition gibt es noch immer nicht.

Bezeichnet wird eine Versicherung als „Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen“ genauso wie „die planmäßige Deckung eines im Einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“.

Berufe

Wer als Versicherungsmakler tätig sein möchte, benötige die Autorisierung durch die IHK. Diese Erlaubnis kann eingeschränkt oder uneingeschränkt erteilt werden.

Ausnahmen bilden hier z.B. KFZ-Händler, die Versicherungen lediglich als Dienstleistung ergänzend zu ihrem Angebot anbieten. Hier ist der Antrag auf Befreiung möglich. Detailierte Informationen wer die Erlaubnis benötigt und wer nicht, erteilt die zuständige IHK-Geschäftsstelle.

Voraussetzungen für die Genehmigung als Versicherungsmakler tätig sein zu dürfen sind neben der Sachkunde beispielweise geordnete finanzielle Verhältnisse und ein einwandfreies Führungszeugnis. Im Bereich der Versicherungen gibt eine Vielzahl von Berufsfeldern mit einem unterschiedlichen Ausbildungs-Angebot bzw. Ablauf.

Die bekanntesten Berufe sind Versicherungskaufleute, die im Innen oder Außendienst für Versicherungsunternehmen tätig sind und Versicherungsmakler, die direkt im Kundenauftrag Versicherungen vermitteln.

Weitere Berufsbilder sind ~ Generalagent/in – Geschäftsstellenleiter/in – Haftpflichtspezialist/in ~ Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen ~ Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsfachleute ~ Versicherungsantragsbearbeiter/in ~ Versicherungsprüfer/in (befassen sich mit der Überprüfung von Versicherungsanträgen) ~ Underwriter (bei Versicherungen für die Risikoprüfung zuständig) ~ Versicherungsdetektive (sind dafür zuständig, Versicherungsbetrugsfälle aufzudecken und Beweismaterial zu sichern).

Aber auch im Bereich der Versicherungen sind Fachschul- oder Hochschulstudien mit dem Abschluss Fachwirt/in Versicherungen und Finanzen oder Betriebswirt/in Versicherung möglich. Somit sind die beruflichen Möglichkeiten und Ihre Einsatzgebiete fast genauso umfangreich wie der Markt der Versicherungen.

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Was haben Begriffe wie Umweltschutz, Klimawandel, oder kontaminiertes Erdreich mit dem Thema Versicherung zu tun? Seit 1991 gibt es, ursprünglich von der HUK gegründet, das Angebot einer Umwelthaftpflichtversicherung wohl als Reaktion auf die Einführung des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG). Das Gesetz regelt nicht nur Schäden an Personen, sondern generell alle Schäden an Fauna, Flora sowie an Gewässern und Böden.

Wenn sich ein Schadensereignis nicht direkt, sondern indirekt über Boden, Wasser oder Luft verbreitet, spricht man von einem Umweltschaden. Gemeint ist hier die Umwelteinwirkung bzw. Personen- oder Sachbeschädigung durch beispielsweise Explosionen, Dämpfe, Strahlen oder Stoffe über diese Wege.

Zur Absicherung solcher Haftungsansprüche gibt es die Umwelthaftpflichtversicherung. Diese versichert Ansprüche Dritter, die einen solchen Schaden erlitten haben.Das Angebot, diese Ereignisse zu versichern ist aber nicht nur für Betriebe interessant, auch die Deckung privater Risiken ist heutzutage von Bedeutung. Kleingebinde umweltschädlicher Stoffe (Farbe, Öl, Verdünnung) bis 60 Liter und einer Gesamtmenge von 500 Litern sollten über die Umwelthaftpflicht versichert sein.

Private Heizöltanks werden hingegen von der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Besonders zu empfehlen ist diese in naturnahen Wohngebieten oder in der Nähe von Gewässern, die bei einem Defekt verschmutzt werden könnten. Jedoch gelten auch hier so viele Regeln und Ausnahmen, dass der interessierte Versicherungsnehmer die Beratung durch einen Fachmann in Anspruch nehmen sollte!

Versicherungs -Check

Typisch Deutsch? Mag schon sein – aber ein guter Versicherungsschutz erspart so manchen Ärger. Auch freiwillige Versicherungen wie Lebens-, Rechtschutz- oder die private Haftpflichtversicherung sind bei uns deutschen sehr beliebt. Ständig sind wir bestrebt, günstige Verträge abzuschließen und optimal versorgt zu sein.

Aber wenn es um die Pflege bestehender Verträge geht, werden wir doch nachlässig. Der Markt der Versicherungen ist nicht nur immens groß, sondern unterliegt einer permanenten Veränderung von Leistung und auch Preis. Es lohnt sich also, die Vertragslaufzeiten öfter genau unter die Lupe zu nehmen und sich – mit oder ohne Hilfe- auf den neuesten Stand zu bringen.

Eine Beitragsoptimierung lohnt nicht nur bei den freiwilligen, sondern auch bei den Pflichtversicherungen! Fachleute und Verbraucherschützer vermuten, dass in den meisten Haushalten einige Hundert Euro pro Jahr eingespart werden können.

Doch bei dem Wunsch zu Optimieren sollte auch die Leistung der einzelnen Versicherung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, erst das gewünschte Leistungspaket festzulegen und dann entsprechend die Preise zu vergleichen. Denn – was nutzt eine günstige Versicherung, die den Bedarf nicht deckt.

Wer einen Experten hinzuzieht, erhält nach dem Versicherungs-Check nicht nur einen Optimierungsvorschlag für die bestehenden Versicherungen, sondern auch eine kompetente Beratung, wo vielleicht noch Lücken bestehen, die es sich zu schließen empfiehlt. Denn zwischen dem „Muss“ und „Kann“ liegt im Bereich der Versicherungen ein beträchtliches Angebot.

Für Interessierte, die sich erst einmal selbst einen Überblick verschaffen möchten, bietet das Internet einige Plattformen, die kostenlose Analysen anbieten. Beispielsweise unter www.versicherungen.de - www.versicherungsanlaysen.de – www.Check24.de oder bei der Stiftung Warentest unter >Tests + Themen< / >Versicherungen + Vorsorge< erhalten die Verbraucher neben dem Angebot der Optimierung auch wertvolle Tipps und Informationen.

Unisex-Tarife

Der Unterschied zwischen Männern und Frauen hatte bisher auch Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherungsgesellschaften das Geschlecht nicht mehr als Kriterium für unterschiedliche Beiträge oder Leistungen verwenden dürfen.

(Rechtssache C-236/09.) Bis spätestens Ende 2012 muss auf Unisex-Tarife umgestellt sein. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge diskriminiert Frauen und ist deswegen ungültig. Die Branche befürchtet, dass dies zu Beitragserhöhungen führt; die EU-Kommission sowie die Verbraucherschützer begrüßen jedoch dieses Urteil - denn - die Gleichberechtigung beider Geschlechter ist ein hohes soziales und politisches Gut!

Tarife werden nach einem theoretischen (statistischen) Risiko kalkuliert. Einer der Faktoren war bisher bei vielen Versicherungsarten das Geschlecht. Beispiel:

Da Frauen, statistische gesehen, älter werden als Männer, zahlen Sie wesentlich höhere Beiträge für Rentenversicherungen. Da Frauen aber, statistisch gesehen, weniger Autounfälle verursachen, waren die Tarife der KFZ-Versicherungen günstiger. Somit bewirkt dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und beide Seiten sollten nach Ablauf der Übergangsfrist davon profitieren.

 
     

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