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Steuerberater

 

Entwicklung

Der Ursprung des Wortes liegt im Althochdeutschen. Es hat sich aus „stiura“ entwickelt und beschreibt schon immer Abgaben im Sinne von Unterstützung oder Hilfe. Aber auch Begriffe wie Tribut oder Zoll dienten als Begriffe für die Steuern. Was früher in Form von Naturalien oder Dienstleistungen erbracht wurde, wird heute nur noch als Geldleistung erhoben.

Die Germanen kannten in der vorrömischen Zeit lediglich die freiwillige Ehrenabgabe an den Fürsten. Doch linksrheinisch setzte sich bereits damals die römische Finanzverwaltung durch, die in Trier von einem „Provinzialprokurator“ geleitet wurde.

Heutzutage bilden Steuern die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und sind das wichtigste Mittel für dessen Finanzierung, zumal für diese Abgaben keine Gegenleistung erbracht wird. So werden die Staatsausgaben durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert. Da den Bürgern die Steuerpflicht auferlegt wird, handelt es sich um eine Pflichtabgabe.

Da diese Abgabe nicht immer freiwillig abgeführt wird, gibt es rechtliche Möglichkeiten diese einzufordern. Dies reicht vom Zwangsgeld bis hin zur Freiheitsstrafe, die von der Staatsgewalt zur Durchsetzung dieses Rechts eingesetzt werden können. Fest steht jedoch, dass es sich hier schon immer um Pflichtabgaben handelte und das, was früher als einheitliche Abgabe begann heute ein undurchschaubares Netz an Steuerarten bildet.

Um sich in diesem Dschungel zurechtzufinden, bieten Steuerberater oder Steuerbüros ihre Dienste bei der Beratung in steuerrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Bereichen an.

Steueraufkommen

Nicht nur wir, sondern auch der Staat muss ein Einkommen haben – dies sind die Steuern. Das Steueraufkommen berechnet sich aus vier Steuergruppen: Aufwandsteuern (KFZ-Steuer), aktivierbare Steuern (Grunderwerbssteuer), Privatsteuern (Einkommensteuer) und durchlaufende Steuern (Umsatzsteuer). Mit Steueraufkommen wird die Summe bezeichnet, die in eine öffentliche Kasse eingeht. Grundlage ist hierfür die Region -> Gemeinde, Land oder Bund sowie der Zeitraum -> Rechnungs- oder Kalenderjahr.

Das Steueraufkommen soll den größten Teil der Finanzkraft der öffentlichen Hand abdecken. Das Steueraufkommen besteht zu gleichen Teilen aus direkten und indirekten Steuern.

Das Steueraufkommen 2009 in Deutschland betrug nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beispielsweise Gemeinschaftssteuern – 377 Mio. Euro oder Gemeindesteuern 44 Mio. Euro. Um dieses Beispiel zu konkretisieren – Gemeinschaftssteuern sind z.B. Lohnsteuer, Zinsabschlag, Umsatzsteuer: Gemeindesteuern sind Gewerbe- und Grundsteuer.

Steuerrecht in Deutschland

In Deutschland ist das Steuerrecht in der Verfassung, in den Artikeln 104a ff GG verankert. Hierin ist festgelegt, dass sich der Staat (Steuerstaat) vor allem aus den Steuereinnahmen finanzieren muss. Die Grundsätze sind als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung determiniert.

Danach sind die unterschiedlichen Steuerhoheiten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Des Weiteren ist definiert, wer die rechtlichen Grundlagen bestimmt, wem die Steuereinnahmen zustehen sowie wer den Steuersatz festlegt und einfordert. Das deutsche Steuerrecht gilt als äußerst kompliziert da zahlreiche Ausnahmen und Sonderreglungen die Anwendung erschweren.

Infolgedessen ist das Steuerrecht ein autonomes Rechtsgebiet, das keine Verbindung zum Zivilrecht hat. Es wird in zwei Bereiche unterteilt – das allgemeine und das besondere Steuerrecht. Allgemein ist unter anderem die Abgabenordnung, der Bewertungssatz oder die Finanzgerichtsordnung, zum besonderen Steuerrecht zählt z.B. das Einkommensteuergesetz.

Die im Gesetz verankerten Prinzipien des deutschen Steuerrechts sind die Besteuerung der Leitungsfähigkeit, das Sozialstaatsprinzip, die Gesetzmäßigkeit sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und das Nettoprinzip.

Steuergruppen – Steuernummern - Steuerklassen

Die Steuergruppen werden nach ihrer dynamischen Größe eingeteilt. Sie unterteilen sich in die Bereiche Vermögenszuwachs, Konsum und Kapital sowie nach dem Steuergegenstand. Der Steuergegenstand kann z.B. sein: Energieverbrauch, Emissionen bei der Umweltsteuer.

Da in Deutschland die Steuern entweder von Bundesbehörden, Landesbehörden oder Gemeindebehörden verwaltet, also festgesetzt und erhoben werden, sind Einkommenssteuer und Umsatzsteuer beispielsweise Steuereinnahmen der Länder. Von den Hauptzollämtern werden Bundessteuern wie KFZ-Steuer, Mineralölsteuer und Kaffeesteuer verwaltet.

Die Steuernummer ist eine vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergebene Nummer, unter der die Person beim Finanzamt geführt wird. Die Steuernummer ist für alle Verwaltungsvorgänge von zentraler Bedeutung und ist dem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet.

In Verbindung mit der Steuernummer steht bei allen Arbeitnehmern die Steuerklasse. Bei allen Arbeitnehmern in Deutschland richtet sich der Abzug von Lohnsteuer und weiteren Pflichtabgaben wie Kirchensteuer nach der eingetragenen Steuerklasse. Für die Zuordnung wird jede juristische Person mit einer Steuernummer beim Finanzamt geführt.

Bei den Lohnsteuerklassen I – VI werden die unterschiedlichen Einkommen eingestuft wie beispielsweise ledige (I), getrennt lebende (I) oder Menschen mit mehreren steuerpflichtigen Arbeitsstellen (VI). Für Ehe-Paare gibt es dann verschiedene Möglichkeiten wie z.B. III / V oder IV / IV. Eine kompetente, ausführliche Beratung ist hier anzuraten, da sich die Wahl der Steuerklassen nach der Höhe des Einkommens richten sollte. Ob für Privatpersonen und Firma - da das Gebiet der Steuern mit allen Vorschriften und Gesetzen sehr umfangreich und für manchen unüberschaubar ist, bieten Steuerberater ihre Dienste an.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Steuer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Dem Artikel Steuernummer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
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Steuerberater

Der Beruf Steuerberater gehört zu den Berufen, die keiner Gewerbeordnung unterliegen, und ist somit ein freier Beruf. Um diesen Beruf ausüben zu dürfen muss man vor der Steuerberaterkammer (StBK) die Steuerberaterprüfung ablegen, wofür es zwei Wege gibt. Eine Grundlage für die Zulassung zur Prüfung ist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus 10 Jahre Berufserfahrung. Grundlage ist hier meist die Ausbildung zum Steuerfachangestellten.

Der zweite Weg ist der akademische – über ein Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule. Nach Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums muss dann noch eine praktische Tätigkeit von ca. 2 Jahren angeschlossen werden, um die Prüfung zum Steuerberater vor der Kammer ablegen zu können.

Weitere Berufsfelder sind Finanzabteilungen von großen Unternehmen, Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, vormundschaftliche Aufgaben, Unternehmensberatung oder als Mitglied in einem Aufsichtsrat.

Aber oftmals bieten Steuerberater Ihre Dienste auch als Selbstständige in Steuerberatungspraxen an. Wer in diesem sehr umfangreichen Fachgebiet Hilfe benötigt wird diese auf jeden Fall finden – egal ob als festen Mitarbeiter oder kompetente Unterstützung bei der Steuererklärung.

 
     

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