Altenpflege
Das Berufsbild
Durch die Veränderungen unseres sozialen Systems benötigen immer mehr Menschen im Alter Hilfe bei der Bewältigung des Alltages. Inzwischen ist der Beruf Altenpflege gesetzlich geregelt. Die Ausbildung zu staatlich anerkannten Altenpflegern/innen dauert in Vollzeit 3 Jahre und in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Die Mehrzahl der Altenpfleger (über 80 Prozent) ist weiblich, Altenpflegerin ist damit noch ein typischer Frauenberuf.
Das Berufsbild umfasst die Dienstleistung am Menschen und dient dazu, dass ältere Menschen, auch zu Hause, ein lebenswertes Leben führen können. Die Aufgaben der Altenpflege sind sowohl im pflegerischen als auch im gesundheitlichen Bereich angesiedelt.
Sie umfassen ein weites Gebiet zwischen der Wiedereingliederung älterer Menschen bis hin zur Begleitung der Menschen in der letzten Lebensphase bis hin zum würdevollen Sterben. Die Pflege geschieht je nach Bedarf im privaten Umfeld oder in einem Ersatzhaushalt wie z.B. einem Alten- oder Pflegeheim. Durch die unterschiedlichsten Bedarfsgruppen entwickeln sich in der Altenpflege ständig neue Arbeitsformen und Arbeitsfelder. Zu all den pflegerische kommen natürlich auch die organisatorischen Aufgaben. Dies geht von der Führung der Krankenblätter bis zur Abrechnung der Leistung.
Durch die fachlich hohen Ansprüche ist eine ständige Weiterbildung im pflegerischen und gesundheitlichen Bereich unabdingbar.
Wachstumsmarkt "Pflege"
In Deutschland hat sich die Alterungsstruktur so entwickelt, dass seit 1972 die Sterberate höher ist als die Geburtenrate. Dadurch verliert die Bundesrepublik Deutschland insgesamt an Bevölkerung. Der Anteil älterer Menschen steige somit deutlich an.
Ca. 2,3 Mio. Menschen in Deutschland, sind soweit in ihren Möglichkeiten der eigenständigen Lebensführung eingeschränkt, dass sie im häuslichen Umfeld oder in Einrichtungen betreut und gepflegt werden müssen.
Da die Voraussetzungen für den Generationenvertrag durch die Überalterung der Bevölkerung verändert sind, muss die private und gesetzliche Altersvorsorge angepasst werden. Gesundheitswesen und Altenpflege müssen sich auf ansteigende Zahlen pflegebedürftiger Menschen und sinkende Zahlen pflegender Menschen einstellen.
Das Gesundheitswesen gehört schon heute zu den größten und wohl auch weiter wachsenden Arbeitsmarktsegmenten in Deutschland. Von den momentan ca. 4,4 Millionen Beschäftigten (STATISTISCHES BUNDESAMT, 2008) sind etwa ein Drittel als examinierte Pflegekräfte oder Helfer in Einrichtungen der stationären, ambulanten und teilstationären Kranken- und Altenpflege tätig.
Auch weiterhin ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen wächst sodass in diesem Bereich auch weiterhin mit einem Wachstum zu rechen ist.
Auch in Zukunft wird der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen wachsen und somit ist in diesen Bereich auch weiterhin mit einem wachsenden Arbeitsmarktsegment zu rechnen.
Betreute Wohnformen
Ältere Menschen, die sich noch teilweise selbst versorgen können, aber nicht mehr alleine wohnen möchten wählen das Senioren-Zentrum. Hier werden meist kleine Wohneinheiten angeboten, in denen man sich noch selbst versorgen kann. Diese Möglichkeit ist besonders für ältere Menschen geeignet, die der Vereinsamung vorbeugen möchten und eher Haushaltsdienste oder kleinere Botendienste in Anspruch nehmen möchten.
Das Betreute Wohnen ist eine ebenfalls für ältere Menschen geeignete Wohnform, wenn diese keine ständige Pflege benötigen. Außer der Betreuung werden hier meist eine Rufbereitschaft und ein Hausmeisterservice angeboten. Betreute Wohnformen bieten ihren Bewohnern auch Gemeinschaftsräume und oft auch gemeinsame Verpflegung.
Die wohl neueste alternative Wohn- und Lebensform, das Mehrgenerationenhaus, ist eine generationsübergreifende Wohngemeinschaft. Sie nutzt die Solidarität zwischen Jung und Alt. Ob in Familien, zwischen Singles oder Alleinerziehenden, es ermöglicht älteren Menschen eigenverantwortlich so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Diese Wohnform ist familienorientiert und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Bei Bedarf helfen sich die Generationen gegenseitig und oft verbringen sie auch einen Teil der Freizeit miteinander.
Für medizinische oder pflegerische Dienste stehen für all diese Wohnformen zusätzlich die ambulanten Pflegedienste zur Verfügung.
Möglichkeiten der Altenpflege
Die Altenpflege ist ein Bereich, der sich im Laufe der letzten Jahre mit am stärksten entwickelt hat. Je nach Bedarf bietet die Altenpflege inzwischen eine Vielzahl von individuell angepassten Möglichkeiten.
Die Hauskrankenpflege wird in Teil- oder Vollzeit angeboten. Je nach Pflegebedarf wird diese von examinierten Kräften oder auch von nicht ausgebildetem Personal (Pflegekraft, Pflegehilfskraft) geleistet. Schwerpunkt dieser Pflegeform ist jedoch die Führung des Haushaltes und die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. Bei der Vollzeitbetreuung leben die Pflegekräfte mit im Haushalt. Dadurch ist es vielen älteren Menschen möglich, länger in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Der Ambulante Pflegedienst ist eher medizinisch orientiert und bietet einzelne Dienstleistungen an wie z.B. Unterstützung bei der Hygiene oder die Gabe von Medikamenten. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, betreuungsbedürftigen Menschen die nötige Alten- und Krankenpflege in der eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Die ambulante Pflege "zu Hause" ist oft die Vorstufe zu der Pflege im Altenheim.
Als Vollstationäre Maßnahme für ältere Menschen bietet sich die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Hier geht es um die "Rundum-Versorgung" älterer Menschen die auch den Freizeitbereich umfasst. Diese Dienstleistung umfasst die medizinische, pflegerische und auch persönliche Betreuung. Die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht in diesen Einrichtungen rund um die Uhr im Vordergrund.
Bei allen Formen der Pflege ist das Ziel eine Stabilisierung der Lebensqualität.
Pflegestufen
Die Soziale Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Bereich der Sozialversicherung. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt und ist gleichbedeutend mit der gesetzlichen Kranken- Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von Gesetz wegen sind alle gesetzlich krankenversicherten Personen gleichzeitig pflegeversichert.
Die soziale Pflegeversicherung hat die Aufgabe, pflegebedürftigen Menschen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Unterteilt ist die Pflegebedürftigkeit in die Stufen I, II und III. Das wichtigste Kriterium ist der zeitliche Aufwand, der durchschnittlich für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entsteht.
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit - d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit - d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich.
Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit - d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss mehr als 240 Minuten täglich betragen und es muss auch nachts (zwischen 22 und 6 Uhr) regelmäßig Grundpflege anfallen.
Die wesentlichen Regeln dazu sind in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) festgehalten. Sie umfassen etwa 200 Seiten Text und bilden die Grundlage für alle Entscheidungen zum Umfang des Pflegebedarfs. Bundesweit bieten inzwischen zahlreiche Beratungsstellen Ihre Dienste an. Leistungen zur Pflegebedürftigkeit sind hauptsächlich in folgen den Gesetzen geregelt:
Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe nach §§ 61 ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege nach § 26c des Bundesversorgungsgesetz, Entschädigungsleistungen („Pflegezulage“) nach § 35 Bundesversorgungsgesetz. |